Gewerbeanmeldung: Die ersten Schritte mit dem eigenen Kleingewerbe
Ich bekam gerade per Mail ein Feedback zu meinem Starthilfe-Videoseminar verknüpft mit folgendem P.S.: ”Eine Frage hätte ich noch. Um das eigene E-Book zu verkaufen, muss ich ja ein Gewerbe anmelden, richtig? Wie hast du das gelöst?”
Diese Frage bekomme ich nicht zum ersten Mal und so kam ich zu dem Entschluss, darüber zu berichten, wie es bei mir war, als ich mein eigenes Kleingewerbe angemeldet hatte. In Deutschland haben die meisten Existenzgründer Angst, von bürokratischen Fragen nur so überschüttet zu werden. Diese Angst möchte ich hier etwas heraus nehmen. Allerdings muss ich dazu sagen, dass mein Kleingewerbe im Sektor Internetdienstleistungen anzusiedeln ist und somit meine Erfahrungen nicht für jeden zutreffen.
- Ab wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Gewerbe sollte angemeldet werden, sobald regelmäßige Umsätze mit Gewinnabsicht generiert werden.
- Zur Vorgehensweise der Anmeldung:
Ich ging am 18.09.08 auf das Rathaus in Rottweil. Dabei hatte ich 20 Euro für die Verwaltungsgebühr (Kann unterschiedlich sein i.d.R. 15-30€) und meinen Personalausweis. Mehr braucht es zur Anmeldung nicht. Als nach meiner Tätigkeit gefragt wurde, gab ich Computer- u. Internetdienstleistungen an. Ein Firmenname ist für ein Kleingewerbe keine Pflicht, kann optional aber auch angegeben werden. Nachdem die Personalien in das Gewerbe-Anmeldeformular eingetragen und noch ein paar weitere kleine Fragen zur Absicht der Anmeldung beantwortet wurden, war das Ganze auch schon erledigt (15 min.) .
- Nach der Anmeldung bekommt man Post von:
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dem zuständigen Finanzamt. Hier bekommt man einen Fragebogen zur Betriebseröffnung, in dem man nun die Möglichkeit hat, die Kleinunternehmerregelung zu beantragen. (Steuern: siehe unten)
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dem zuständigen Landratsamt. Hier geht es um die Gewerbeabfallverordnung. Da bei meiner Tätigkeit (Internetdienstleistungen) so gut, wie kein Müll anfällt, habe ich dort angerufen und muss nun keinen Müllbehälter beantragen.
- der IHK. Diese wird ebenfalls automatisch von der Anmeldung benachrichtigt. Ob und in welcher Höhe ein Mitgliedsbeitrag anfällt, wird jedoch nach dem Umsatz bestimmt.
- Steuern:
Als Alleinstehender ist man bei einem Einkommen bis zu 7.834 Euro Einkommenssteuerfrei.
Kleinunternehmer ist man dann, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € nicht überstiegen hat und der Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sollte dies der Fall sein, muss der Kleinunternehmer auf sein Umsätze keine Umsatzsteuer erheben.
Wichtig: Bei jedem Verkauf muss der Käufer darüber informiert sein, dass keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Sonst läuft man der Gefahr abgemahnt zu werden.
- Buchführung:
Wer einen Umsatz von weniger als 350.000 Euro und einen Gewinn von unter 30.000 Euro erzielt, ist von der Buchführungspflicht ausgenommen und darf den Gewinn anhand einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung (EüR) ermitteln. (http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/steuern.html)
- Rechnungen:
Als Kleinunternehmer ist man verpflichtet für jeden Verkauf eine Rechnung zu schreiben und diese mit der Steuernummer zu versehen. Außerdem darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
So ich hoffe, dass dieser Blogbeitrag gerade für so junge Existenzgründer, wie ich einer bin, etwas Licht ins Dunkel bringt. der Stand der oben angegebenen Informationen ist der August 2009. Trotz meiner sorgfältigen Recherche möchte ich gerade bei diesem Thema darauf hinweisen, dass keine Gewähr auf Korrektheit und kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Wenden Sie sich bei Unsicherheit bitte immer an das zuständige Finanzamt oder Gewerbeamt.
Liebe Grüße,
Mario
Filed under: Allgemeines







Hallo Mario,
danke für den Beitrag. Ich habe die genau gleichen Erfahrungen gemacht – viele haben echt wahnsinnig Angst, ein Gewerbe anzumelden.
Gruß
Siegmar
Hallo Mario,
Ist Jungunternehmern sicher eine große Hilfe. Auf den Ämtern brauchst Du Stunden um alle Informationen zu bekommen und musst Dich durch unzählige Seiten durchlesen.
Dein Artikel bringt kurz und knapp das Wesentliche auf den Punkt und lässt das Ganze nicht mehr so kompliziert aussehen.
Hey Mario,
nun auch endlich Selbstständig im eigenen Kleinunternehmen, Gratulation!
Mach weiter so…
Greez,
Chris
Wow, du scheinst einen großen Schritt voran gekommen zu sein, auch von mir Gratulation.
Bisher war ich nur ein stiller Leser deines Blogs, aber jetzt habe ich mich auch mal zu Wort gemeldet, da ich sehe, welche Fortschritte hier passieren.
Gut, dass du eine solche Aufklärungsarbeit leistest, denn ein Kleingewerbe abzuschließen ist zwar grundsätzlich nicht schwer, aber es gib doch so einige Pflichten, die eingehalten werden müssen, wie das exakte Verfassen von Rechnungen, Versicherungsumfänge und natürlich Steuerrechtliches.
Viel Erfolg wünsche ich dir auf jeden Fall!
Gruß
Martin
Hi Mario,
schöner Beitrag.
Aber deine Angaben zu den Umsätzen und Überschüssen, die zur Buchführungspflicht führen, stimmen nicht mehr.:
* Jahresumsatz von mehr als 500.000 EUR (bis einschließlich 2006: 350.000 EUR) oder
* Gewinn von mehr als 50.000 EUR (bis einschließlich 2007: 30.000 EUR)
(Quelle: akademie.de)
Viele Grüße
David
Servus ich hab da auf meiner Homepage auch mal en paar Infos zur (Klein-)Gewerbeanmeldung zusammengefasst. Das Anmelden selbst ist nicht das Problem, aber es gibt noch en paar Fallen die du hier auflisten kannst, wie z.B. Probleme mit der Krankenversicherung oder die Gewinnschätzung für die IHK um dem Beitrag zu entgehen
[...] Ich empfehle erst mal ein Kleingewerbe anzumelden. Dazu hat Mario Schneider einen guten Artikel geschrieben. den Link dazu: http://geld-im-internet.info/blog/allgemeines/gewerbeanmeldung-die-ersten-schritte-mit-dem-eigenen-k... [...]
Bei Kleinbetragsrechnungen (bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro) genügt laut Paragraf 33 Umsatzsteuerdurchführungs-Verordnung:
- Name und Anschrift des Ausstellers,
- das Ausstellungsdatum,
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Dienstleistung,
- der Bruttobetrag und
- der Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer.
Die Angabe des Empfängernamens, der Rechnungs- und Steuernummer sowie der separate Ausweis des Umsatzsteuerbetrages ist entbehrlich.
Wichtig: Bei jedem Verkauf muss der Käufer darüber informiert sein, dass keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Sonst läuft man der Gefahr abgemahnt zu werden.
D.h., dass ich keine MWSt in der Rechnung ausweisen darf/muss, wenn ich bspw. Linkplätze auf meinem Blog direkt verkaufe?
Super Artikel, danke. Aber eine Frage habe ich noch: Brauche ich dann auch eine Steuererklärung? Davor habe ich ehrlich gesagt ein bisschen Angst… wie schlimm ist es wirklich?
Hey Hey warte jetzt kommts^^ habe gemerkt das du ziemlich kompetent in Bezug auf Buchhaltung bist oder irre ich mich? Jedenfalls habe ich deinen Blog im Reader und lese gerne mal mit (nur zum kommentieren bin ich zu faul elololo). Naja muss eine Rechnung schreiben und suche ein Rechnungs Programm – hab schon Google gefragt und nur Müll geliefert bekommen – benutze Linux! Auf http://rechnungssoftware.org habe ich keine Software für Linux gefunden – kennst du vielleicht ein Programm oder eine andere Lösung? (kein Open-Office pls)
Ha! Na wenn das mal kein lesenswerter Artikel ist.
Zum Thema: Ich vermute aber das ist nicht hundertprozentig allen so. Ergo – ich glaube da gibt es vermutlich auch Ausnahmen – Falls du verstehst – was ich sagen will. Ansonsten schöner Eintrag – Ich freu mich schon mehr anzusehen. Ich finde bloß das Blog Template könnte unter Umständen noch ein wenig mehr Feinarbeit vertragen. Aber keine Sorge, das ist minimal.
Ich würd zum Rechnungsschreiben am besten Datev nehmen. Hab damit gute Erfahrungen gemacht. Ansonsten würd ich dir für die Steuererklärung definitiv zu einem Steuerberater raten – damit bist du auf der sicheren Seite und kannst keinen Ärger kriegen.